Seit dem 1. Januar 2010 ist es nun soweit - der elektronische Entgeltnachweis ELENA ist in Kraft getreten. Damit soll der lästigen Bürokratie, die schon seit Jahr und Tag ein Streitthema in Deutschland ist, ein Schnippchen geschlagen werden. Mit ELENA sollen insgesamt 85 Millionen Euro für bürokratischen Aufwand eingespart werden.
Bisherige Situation
Bisher war es so, dass die Unternehmen mehr als 60 Millionen Bescheinigungen Monat für Monat erstellen mussten. Auf deren Grundlage wurden anschließend Sozialleistungen und Rente, sowie Arbeitslosen- oder Wohngeld berechnet. Künftig können diese Bescheinigungen auch elektronisch übermittelt werden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist das richtige Programm zur Übermittlung der Daten.
Es muss zu den systemuntersuchten Programmen gehören, alternativ können auch entsprechende Ausfüllhilfen verwendet oder Steuerberater beauftragt werden. Durch die elektronische Übermittlung der Einkommensnachweise und der Nebeneinkommens- und Arbeitsbescheinigungen können Unternehmen deutlich Zeit und Geld einsparen.
Alle Parteien profitieren
Für Arbeitgeber wird es mit ELENA einfacher, dem papierlosen Büro einen Schritt näher zu kommen. Hohe Zeitersparnisse machen sich auch im Kostenbereich bemerkbar. Ebenfalls können die Behörden Anträge der Bürger schneller bearbeiten, da sie einfach auf die ZSS, die Zentrale Speicherstelle, zugreifen und die Daten abrufen können. Folglich erhalten die Bürger Sozialleistungen schneller ausgezahlt. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber nicht mehr erfahren, welche Sozialleistungen ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Auch entfällt für sie die Pflicht, entsprechende Papiernachweise zu führen.
Zwei Stufen sind geplant
ELENA wird zunächst in zwei Stufen eingeführt. Die erste haben wir mit Jahresbeginn erlebt. Sie bedingt lediglich die elektronische Übermittlung der Entgeltnachweise. In der zweiten Stufe, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, beginnt dann der automatische Abruf der Daten bei der ZSS. Zunächst werden Daten zu Nebeneinkünften, Einkommensnachweise und Daten zur Berechnung von Wohngeld, sowie über die Beschäftigung des Bürgers abgerufen werden können. ELENA basiert dabei auf höchster Sicherheit und überträgt sämtliche Daten nur gut verschlüsselt.
Quelle: Pro Firma 01+02/2010, S. 53
Über den Autor
Sabine HutterIch bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin tätig. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.
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