Die Kostenrechnung ist ein Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens in einem Unternehmen. Mit dem Begriff wird im Allgemeinen jede Art von Aufwand oder Zahlung definiert. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob durch die verursachten Kosten oder Zahlungen der Gewinn des Unternehmens gemindert werden kann. Der Gesetzgeber hat dahingehend Regelungen, Gesetze und Verordnungen geschaffen, um eindeutig die gewinnmindernden Betriebsausgaben festzulegen. Diese sollten allerdings strikt von dem Kostenbegriff unterschieden werden. Das Ziel der Kostenrechnung besteht in der Informationsgewinnung und der daraus resultierenden Entscheidungsfindung, um beispielsweise Verkaufspreise zu ermitteln. Die Kostenrechnung kann in ihrem zeitlichen Ablauf in drei Bereiche geteilt werden.
Die Bereiche der Kostenrechnung
Der erste Bereich umfasst die Kostenartenrechnung, welche ermitteln soll, welche Kosten in einem Unternehmen überhaupt vorhanden sind. Der zweite Bereich umspannt die Kostenstellenrechnung, wodurch ermittelt werden soll, wo im Unternehmen die Kosten entstanden sind. Der letzte Bereich wird durch die Kostenträgerrechnung beschrieben. In diesem Teil der Kostenrechnung wird ermittelt wofür die Kosten entstanden sind. Die Kostenrechnung kann aber auch sachlich gegliedert werden, so dass daraus eine Zweiteilung abzuleiten ist. Zum einen die Vollkostenrechnung, welche die Kosten in Gemein- und Einzelkosten teilt. Daneben kann auch mit einer Teilekostenrechnung operiert werden. Hierbei werden Fix- und variable Kosten unterschieden, um in einem Unternehmen die Gewinnschwelle ermitteln zu können.
Die Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung beschäftigt sich mit der gerade für Existenzgründer notwendigen Aufgabe die unterschiedlichen Kostenarten des Unternehmens herauszufiltern. Eine Beobachtung der Kosten in ihrer zeitlichen Entwicklung deckt im Unternehmen häufig Kostentreiber oder überproportional ansteigende Kostenarten auf. Diese sollten vom Unternehmer erkannt und verändert oder ganz eliminiert werden, um eine unnötige Gewinnverzerrung zu vermeiden. Darüber hinaus sollte gerade der Existenzgründer in der Zeit vor der Gründung Branchenvergleichszahlen beschaffen, um Unternehmen der selben Branche in ihrer finanziellen Struktur zum unmittelbaren Vergleichsobjekt heranzuziehen. Dieses Zahlenmaterial kann in vielen Fällen bei dem zuständigen Kammern (zum Beispiel die IHK) angefordert werden.
Die Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung kann dem Unternehmer Informationen über die von einem bestimmten Teilbereich des Unternehmens verursachten Kosten beschaffen. Man spricht bei der Kostenstellenrechnung von dem Verursachungsprinzip und gliedert jeder Kostenstelle (Filiale, Abteilung oder Betriebsstätte) die dort angefallenen Kosten zu. Gemeinschaftlich verursachte Kosten werden nach einem betriebswirtschaftlichem Schema auf die vorhandenen Kostenstellen verteilt.
Die Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung kann wiederum in die Kostenträgerstück- und die Kostenträgerzeitrechnung unterteilt werden. Alle Berechnungsverfahren, welche die Kosten pro Einheit ermittelt, werden zur Kostenträgerstückrechnung gezählt, während dem alle Verfahren zur Ermittlung der Gesamtkosten pro Zeitabschnitt zur Kostenträgerzeitrechnung gerechnet werden.
Welche Informationen erhält der Gründer aus der Kostenrechnung?
Für Existenzgründer ist die Kostenrechnung in den meisten Fällen eine recht vage bzw. schwer nachvollziehbare betriebswirtschaftliche Methode, um brauchbare Informationen zur effizienten Gründung für das eigenen Unternehmen zu erhalten. Bereits vor dem eigentlichen Start fallen eine Vielzahl von Kosten an. So zum Beispiel Ausgaben für Beratungen, Anmeldungen bei Ämtern oder Registern. Zahlungen für nötige Investitionen wie beispielsweise Software, Fahrzeuge oder für die Betriebsausstattung werden nicht als einheitlicher Kostenblock sondern über die Jahre der Nutzung verteilt. Neben dem Materialeinkäufen vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen bei der Unternehmensgründung auch häufig Kosten für Personal, Leasing oder Zinsen berücksichtigt werden.
Der Existenzgründer kann die im Unternehmen vorhandenen Kosten durch verschiedene betriebswirtschaftliche Maßnahmen senken. So zum Beispiel durch eine veränderte Lagerhaltung oder durch das just-in-time Verfahren. Hierbei wird nahezu simultan die notwendige Verkaufswaren geordert, so dass kein Lager mehr notwendig ist. Dieses Verfahren ist allerdings nicht in allen Branchen anwendbar. Weitere Kosten können durch die effiziente Organisation des betrieblichen Ablaufs und der damit entstehenden Einsparung an Personalaufwand gesenkt werden. Eine detaillierte und firmenorientierte Kostenrechnung sollte jedoch zwingend mit einem Berater oder einem Sachverständigen durchgeführt werden.
Über den Autor
Torsten MontagMein Name ist Torsten, ich bin Chefredakteur auf Gruenderlexikon.de. Als Dipl. Betriebswirt (FH) berate ich bereits seit April 2005 Existenzgründer. Darüber hinaus bin ich zugelassener KfW-Gründungsberater im Schwerpunkt Onlinemarketing.
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