Wenn Jungunternehmer und Existenzgründer einen Kredit aufnehmen wollen, dann müssen sie regelmäßig der Abfrage der eigenen Daten bei der Schufa zustimmen. Doch nicht nur Banken, Leasinggesellschaften, Mobilfunkunternehmen und Versandhandelsunternehmen haben das Recht auf eine Schufaauskunft ihrer Kunden. Genauso kann und sollte sich jeder Gründer von Zeit zu Zeit eine Eigenauskunft einholen.
Mit dieser wird es zum Beispiel möglich, die eigenen Positiv- und Negativmerkmale zu sehen, die in der Schufa gespeichert sind. Diese zu kennen, bedeutet schon einmal einen Vorteil. Doch gibt es oft genug auch Unstimmigkeiten in der Schufaauskunft. So sind längst erledigte Negativmerkmale, für die die Löschfristen bereits abgelaufen sind, noch immer enthalten. In einem solchen Fall sollten Existenzgründer auf die Löschung dieser Merkmale bestehen. Wird diese noch vor der Beantragung eines Darlehens durchgeführt, kann dieses deutlich günstiger ausfallen.
Was sind die Positiv- und Negativmerkmale in der Schufaauskunft?
Doch um zu erkennen, wie Banken die Schufaauskunft beurteilen, müssen sich Jungunternehmer und Existenzgründer zunächst mit der Frage danach beschäftigen, welche Daten überhaupt bei der Schufa gespeichert werden. Grundsätzlich sind Name und Anschrift wichtige Daten, die auf jeden Fall bei der Schufa eingetragen werden. Vorhergehende Anschriften werden für einen gewissen Zeitraum ebenfalls gespeichert. Alle weiteren gespeicherten Daten der Schufaauskunft lassen sich in die Positiv- und Negativmerkmale untergliedern.
Als Positivmerkmale werden beispielsweise Anträge für eine Kontoeröffnung, die Kontoeröffnung selbst oder Beendigungen von Kontoverbindungen gespeichert. Gleichermaßen zählt der Kreditantrag sowie der genehmigte Kredit zu den Positivmerkmalen in der Schufaauskunft. Wird der Kredit entsprechend der Vereinbarungen zurückgezahlt, wird dies ebenfalls als Positivmerkmal gespeichert.
Als Negativmerkmale in der Schufaauskunft gelten Kündigungen von Bankverbindungen seitens der Bank aufgrund missbräuchlicher Nutzung der Konten. Ebenfalls zählen hierzu Einträge wegen Scheckrückgaben, wegen Scheckkartenmissbrauchs oder Wechselprotesten. Ein beantragter Mahnbescheid über eine unstrittige Forderung wird zusätzlich als Negativmerkmal in der Schufaauskunft ersichtlich, ebenso wie sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Zudem zählen dazu Kündigungen von Kreditverträgen aufgrund Zahlungsverzugs sowie die Inanspruchnahme von Lohnabtretungen, die im Kreditvertrag vereinbart wurden.
Positiv- und Negativmerkmale auch im Scoring
Die Schufaauskunft alleine entscheidet in der Regel nicht mehr über die Kreditvergabe und die zugehörigen Konditionen. Geldinstitute ziehen zunehmend häufiger auch die Scoring-Werte der Antragsteller zur Entscheidungsfindung hinzu. Dabei können Negativmerkmale auch durch häufige Umzüge entstehen, wie es immer wieder heißt. Ebenfalls kann der eigene Wohnort zum Negativmerkmal werden. Der Scoring-Wert ist zwar umstritten, da er eine Gruppe ähnlicher Personen zusammenfasst, doch gewinnt er bei Banken immer mehr an Bedeutung.
Quelle: http://www.bankazubi.de
Über den Autor
Torsten MontagMein Name ist Torsten, ich bin Chefredakteur auf Gruenderlexikon.de. Als Dipl. Betriebswirt (FH) berate ich bereits seit April 2005 Existenzgründer. Darüber hinaus bin ich zugelassener KfW-Gründungsberater im Schwerpunkt Onlinemarketing.
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