Ein Existenzgründer kam mit dieser Frage zu uns, nachdem er von seiner Krankenkasse, der Barmer EK, ein Antwort bekam, welche ihm nicht half, sondern noch weiter verwirrte.
Also wandten wir uns mit dieser Frage an die örtliche Geschäftsstelle der Barmer. Die Antwort eines leitenden Mitarbeiters lautete:
„Solange ein Existenzgründer den Gründungszuschuss erhält, zahlt er Krankenversicherungsbeiträge nur auf die Bemessungsgrundlage für Existenzgründer (die liegt in 2009 bei 1.260,- EUR). Der erwirtschaftete Gewinn in dieser Zeit ist irrelevant.“
Diese Aussage kam uns sehr spanisch vor. Um diese These zu verifizieren wandten wir uns an die Zentrale der Barmer. Nach kurzer Recherche antwortete die dortige Mitarbeiterin wie folgt:
„Der Gründungszuschuss zählt nicht mit zu den Einnahmen, nur der erwirtschaftete Gewinn wird herangezogen.“
Zwei Mitarbeiter der Barmer, zwei grundsätzlich verschiedene Antworten und zweimal völlig falsche Aussagen. Das ist für die Kompetenz der Barmer eine Katastrophe. Wie soll sich ein Gründer bei solchen Aussagen verhalten?
Nachfrage bei der IKK Niedersachsen
Ein führender Mitarbeiter der IKK Niedersachsen bestätigte uns, dass zur Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines freiwilligen Mitglieds mindestens der Gewinn und der Gründungszuschuss herangezogen werden. Außen vor bleibt der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses, also die 300,- EUR Sozialpauschale. Die gesetzliche Grundlage für diese Aussage ist zu finden im §240 SGB 5.
Fazit
1. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Existenzgründer müssen zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowohl den Gewinn als auch den Gründungszuschuss, ohne die Sozialpauschale angeben. Der Gründungszuschuss zählt genau wie der Gewinn als Einnahme.
2. Auch wenn die gesetzlichen Krankkassen keine Unterschiede mehr im Beitrag vorweisen, so gibt es doch erhebliche Differenzen in Sachen Beratung, Kompetenz und Fachwissen, was sich letztlich auch im Preis pro Monat für den Gründer niederschlägt. Denn eine Falschaussage durch die Krankenkasse führt zu falschen Reaktionen beim Unternehmer, die er später teuer bezahlen und ausbaden muss.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gruenderlexikon.de. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
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