Als Basis für den Gründungszuschuss gilt das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Im folgenden Onlinerechner haben Sie die Möglichkeit, ihr ALG 1 zu berechnen. Berücksichtigt werden die Lohnsteuerklasse, die Anzahl der Kinder und der derzeitige durchschnittliche Verdienst pro Monat. Die Berechnung kann für die Jahre 2005 bis 2009 vorgenommen wrden. Ebenfalls berücksichtigt wird, ob Sie in den neuen oder alten Bundesländern wohnen. Das ausgegebene monatliche Arbeitslosengeld stellt nach der Aussage der Arbeitsagentur nur einen Orientierungswert dar. Der Existenzgründer kann mit diesem Wert aber bereits kalkulieren. Eine mögliche Abweichung von 5,50 EUR in die eine oder andere Richtung kann er bei seiner Kalkulation im Hinterkopf behalten.
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Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gruenderlexikon.de. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
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