In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beitragsbemessungsgrenzen jährlich angepasst. In 2009 ist durch das Konjunkturprogramm der Bundesregierung sogar eine weitere Anpassung notwendig geworden.
Was muss der Selbständige bei der Existenzgründung beachten?
Die Wahl der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bleibt bei Beginn der Selbständigkeit dem Existenzgründer vorbehalten. Existenzgründer mit Gründungszuschuss zahlen in der gesetzlichen Krankenkasse nur einen ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag. Die Ermäßigung erfolgt auf Grundlage der Mindestbemessungsgrundlage.
Für einen Überblick haben wir nachfolgend die Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre aufgelistet.
Beitragsbemessungsgrenze_ab_01.07.09 (PDF, 64 KB)
Beitragsbemessungsgrenze_bis_30.06.2009 (PDF, 64 KB)
Beitragsbemessungsgrenze_2008 (PDF, 16 KB)
Beitragsbemessungsgrenze_2007 (PDF, 17 KB)
Beitragsbemessungsgrenze_2006 (PDF, 72 KB)
Beitragsbemessungsgrenze_2005 (PDF, 7 KB)
Quelle: IKK Thüringen
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Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gruenderlexikon.de. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
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