Wer sollte eine Kopie meines Businessplanes erhalten?

Dieser Artikel ist Teil 4 von 16 der Serie

Diese Frage ist relativ einfach zu beantworten. Um eine Existenzgründerförderung zu erhalten, muss der Bundesagentur für Arbeit ein Geschäftsplan vorgelegt werden. Benötigt der Gründer darüber hinaus noch weitere finanzielle Mittel in Form von Krediten oder Fremdkapital im Allgemeinen, so werden auch Kreditinstitute, Förderbanken von Bund und Ländern und die Kapitalgeber einen Businessplan verlangen. Es ist also ein Fehler und Irrglaube, den Businessplan allein für die Bundesagentur für Arbeit zu erstellen. Jeder der berechtigtes Interesse an dem Unternehmen hat, verlangt ein Businessplan. Der Unternehmer muss dann entscheiden, ob und was er von dem Gläubiger hat und ob er aus diesem Nutzen heraus eine Kopie seiner Geschäftsidee, seines Konzeptes und seiner finanziellen Aufstellung preisgeben möchte. Getreu dem Motto: Wenn man von jemanden was will, muss man denjenigen auch überzeugen. Die Überzeugungsarbeit funktioniert nun mal mit einem Businessplan am besten. Im Zweifel muss der Gründer einen vertrauenswürdigen Berater befragen, um nicht jedem x-beliebigen Menschen sein Geschäftskonzept unter die Nase zu reiben und damit seine Geschäftsidee auf einem silbernen Tablett zu liefern.

Lesen Sie einen anderen Teil der Serie

«Die 5 häufigsten Fehler bei der Erstellung eines Businessplans

Das Deckblatt Ihres Businessplanes»Personal, Personalbedarf, Personalplanung und Weiterbildung»

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Über den Autor

Torsten MontagAnonymous’s avatar

Mein Name ist Torsten, ich bin Chefredakteur auf Gruenderlexikon.de. Als Dipl. Betriebswirt (FH) berate ich bereits seit April 2005 Existenzgründer. Darüber hinaus bin ich zugelassener KfW-Gründungsberater im Schwerpunkt Onlinemarketing.

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