Nicht immer lässt sich binnen weniger Monate eine Unternehmensidee so verwirklichen, dass diese eigenständig den Lebensunterhalt eines Selbstständigen sichern kann. Aus diesem Grund nehmen sowohl Gründer als auch gestandene Unternehmer, die auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken können, die Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch.
Doch auch wenn durch diese finanzielle Beihilfe zunächst die individuelle Lebensgrundlage gesichert werden kann, entstehen für selbstständige Hartz IV Empfänger ganz neue Probleme. Das Eigenkapital ist in der Regel so knapp, dass bereits die Anschaffung von einfachen Betriebsmitteln nicht möglich ist. Seit dem 1. Januar 2009 können selbstständige Hartz IV Empfänger nun von einem Kredit im Rahmen einer Erweiterung der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit profitieren.
Den führenden Köpfen dieser ist es gelungen, die genauen Richtlinien der „Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen" zu konkretisieren. Somit steht seit diesem Jahr erstmals eine Kreditmöglichkeit für selbstständige Hartz IV Empfänger von den Behörden zur Verfügung, die über den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld hinausgeht. Durch das „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" wurde das SGB II um einen Paragrafen erweitert. Nach diesem Passus können erwerbsfähige Hilfsbedürftige nun Sachmittel-Beihilfen für den eigenen Betrieb beantragen. Doch auch auf die neue Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Somit kann der zugeteilte Berater vollkommen eigenständig entscheiden, wer mit den Darlehen und Zuschüssen unterstützt wird.
Wer kann ein Darlehen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich können sowohl Gründer als auch bereits aktive Selbstständige die Sachmittel-Beihilfe von der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Die genauen Anforderungen an den Antragsteller werden wie folgt definiert:
- Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden und wirtschaftlich tragfähig sein.
- Durch die Darlehen und Zuschüsse soll die Hilfsbedürftigkeit der Betroffenen beendet werden. Ein Nachweis muss von bestehenden Unternehmen nach 12 Monaten erbracht werden. Gründern wird ein Zeitfenster von 24 Monaten eingeräumt.
- Die Beihilfe kann erst in Anspruch genommen werden, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten abgelehnt wurden. Als Nachweis dient eine Kreditabsage der Hausbank.
Für welche Sachmittel kann die Beihilfe genutzt werden?
Die Sachhilfen-Beihilfe der Bundesagentur für Arbeit steht sowohl für neue Betriebsmittel als auch für gebrauchte Lösungen zur Verfügung. Neben der einfachen BGA, wie zum Beispiel ein PC, können auch alle notwendigen Marketingmaßnahmen gefördert werden. Auch die Unterstützung für Fahrzeuge und Maschinen sowie für alle nötigen Elemente einer Erstausstattung wird durch das neue Gesetz geregelt. Das neue Gesetz bezieht zudem alle zur Verfügung stehenden Konzessionen ein.
Grundsätzlich werden nur die Sachmittel durch Zuschüsse und Darlehen unterstützt, die einem für Hartz IV Empfänger und dessen Lebensumstände passend sind. Demnach muss grundsätzlich die günstigste Alternative ins Auge gefasst werden.
Wie gestaltet sich die Sachmittel-Beihilfe?
Die Sachmittel-Beihilfe der Bundesagentur für Arbeit kann sowohl als Zuschuss als auch als Darlehen gewährt werden. Ein Zuschuss ist auf eine Maximalsumme von 5.000 Euro begrenzt. Zudem können beide Optionen miteinander kombiniert werden. Der Antragsteller muss nachweisen können, dass die Sachmittel, die benötigt werden, für eine Verbesserung der individuellen Situation sorgen und zudem tragfähig sind. Notfalls muss hierbei die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, wie der IHK, eingeholt werden.
Neben der Sachmittel-Beihilfe der Arbeitsagentur bieten auch einzelne Finanzunternehmen Darlehen für selbstständige und nicht selbstständige Hartz IV Empfänger an. In der Regel muss hierbei jedoch mit höheren Kosten in Hinblick auf die Konditionen gerechnet werden.
Über den Autor
Sabine HutterIch bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.
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