Wie der Bundesverband der Eigenverantwortlichen Unternehmer uns in einer Pressmitteilung bekannt gab, wurde die von uns eingereichte Geschäftsidee der Vermietung von Werbeflächen per Tattoos im Gesicht, Armen Bauch, Beine und Po nun bestätigt. Nach eingehender Prüfung wurde die Idee für "gut" befunden.
"Es stellt gerade für junge Existenzgründer eine gute Methode dar, ohne große Investitionskosten auf Dauer Geld zu verdienen. So kann ein solides Geschäfts mit eigener Kraft vorfinanziert werden ohne Fremdkapital etwa von Banken oder Bausparkassen zu beantragen." - so der Vorsitzende.
Doch wir geben noch eins zu bedenken:
Wer chronischer Allergiker ist, der sollte vor Vertragsabschluss prüfen, ob diese Form der Werbeplatzierung auf Dauer das Richtige ist. Schließlich geht es bei einer Tattoowerbung nicht nur um ein oder zwei Wochen, sondern ein Vertrag auf Lebenszeit bildet die Grundlage der Geschäftsidee. Eine allergische Reaktion könnte auf Dauer den Vertrag gefährden und sogar eine Vertragsstrafe nach sich ziehen. Ein Rechtsstreit wäre die Folge, was sicher für beide Seiten nicht wünschenswert ist.
[ Das war natürlich nur ein Aprilscherz, also bitte nicht tätowieren, das tut weh, autsch
]
Über den Autor
Torsten MontagMein Name ist Torsten, ich bin Chefredakteur auf Gruenderlexikon.de. Als Dipl. Betriebswirt (FH) berate ich bereits seit April 2005 Existenzgründer. Darüber hinaus bin ich zugelassener KfW-Gründungsberater im Schwerpunkt Onlinemarketing.
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Von wegen Aprilscherz…
Gerade hat SAT 1 einen “Glatzkopf” gezeigt, der seinen Hinterkopf als Werbefläche für ein hood Tattoo verkauft hat.




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