Existenzgründer können parallel zur Firmengründung die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Zum 01.01.2009 wurde der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung auf 2,8 % gesenkt. Von dieser Beitragssenkung profitieren auch die Gründer. Für die Beitragshöhe werden 25% der Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Bemessungsgrundlage West beträgt 2.520,- EUR / Ost 2.135,- EUR davon 25 % ergibt 630,- / 533,75 EUR. Der Beitrag West zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung beträgt damit 17,64 EUR und der Beitrag Ost 14,95 EUR pro Monat.
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Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gruenderlexikon.de. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
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