Teil 7 Buchführung – Gewinnermittlungsarten – Muss ich Bilanzieren oder reicht ein Einnahmen Überschuss Rechnung?

Die meisten Existenzgründer stellen sich die Frage, ob Sie eine Bilanz am Jahresende erstellen müssen oder nicht. Prinzipiell existieren im deutschen Recht zwei gesetzliche Verpflichtungen. Zum einen das Handelsrecht und zum Anderen das Steuerrecht. Die beiden Rechtsvorschriften sind über eine so genannte Maßgeblichkeit miteinander verknüpft, so dass bestimmte Sachverhalte sowohl im Steuergesetz als auch im Handelsgesetz geregelt sind. Zur Anwendung können beide kommen.

Wer muss Bilanzieren?

Bilanzieren müssen grundsätzlich nur Kaufleute die ein Handelsgewerbe betreiben. Kaufmann ist wer ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Dazu muss zunächst ein Handelsgewerbe betrieben werden. Genaue Grenzen zur Kategorisierung gibt das HGB nicht an. Im Steuergesetz gibt es eine Umsatz- und Gewinngrenze, welche eine Buchführungspflicht nach sich zieht. Sofern ein Gewerbetreibender also nicht nach HGB buchführungspflichtig ist, so ist er es beim Überschreiten der Grenzen nach Steuerrecht. Dabei ist ein Gewinn von mehr als 50.000 € oder ein Umsatz von mehr als 500.000 € ausschlaggebend. Vereinfacht kann also der Umsatz und der Gewinn als Anhaltspunkt zur Buchführungspflicht herangezogen werden.

Ausnahmen von der Buchführungspflicht

Die Buchführungspflicht gilt nicht für Freiberufler. Auch Land- und Forstwirte werden dahingehend etwas anders behandelt.

Der Existenzgründer sollte am Beginn seiner Tätigkeit also nie eine Bilanz erstellen lassen, sofern er im ersten Jahr obige Grenzen nicht überschreitet. Nicht zuletzt ist es auch eine Kostenfrage, denn die Erstellung einer Bilanz ist immer aufwendiger und damit teurer als die einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Die EÜR ist demzufolge für Existenzgründer und kleine Gewerbetreibende vollkommen ausreichend.

Artikel weiterempfehlen oder speichern?

  • email
  • PDF
  • Print
  • RSS
  • Twitter
  • Digg
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • MySpace
  • Technorati
  • Webnews.de
  • Yigg
  • MisterWong.DE
  • Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • StumbleUpon

Über den Autor

Evelyn BrandiesAnonymous’s avatar

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gruenderlexikon.de. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.

Bereits geschriebene Artikel: 135
Weitere Artikel des Autors Evelyn Brandies

Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?

Buchführungspflicht EÜR

Bewerten Sie den Artikel

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!)
Loading ... Loading ...

Ähnliche Beiträge


Folgende Begriffe im Forum


Bilanzieren
   GmbH Übernahme - Buchhaltung fortführen?
   Steuerrecht und Ausgaben

Buchführungspflicht
   Existenzgründung
   Bilanzierungspflicht Umsatz und Gewinngrenzen

EÜR
   Kleinunternehmer (nebenberuflich) - Wareneinkauf Ausland + Steuererklärung
   Innergemeinschaftlichen Erwerb (§1a UStG)