Vor der Anmeldung müssen Existenzgünder herausfinden, ob sie Gewerbetreibende oder Freiberufler sind. Im Zweifel kann der Gründer beim Finanzamt nachfragen ob seine Tätigkeit zu den freiberuflichen zählt.
Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an, für sie entfällt Pkt. 1 Gewerbeanmeldung.
1. Gewerbeanmeldung
Als erstes geht der Gründer zum Gewerbeamt und meldet sein Gewerbe an. Dabei ist es völlig unerheblich, ob eine neben- oder hauptberufliche Selbständigkeit angestrebt wird. Durch die Gewerbeanmeldung werden das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das statistische Landesamt und die IHK bzw. die Handwerkskammer von der Ausübung des Gewerbes informiert.
2. Finanzamt
Kurz nach der Gewerbeanmeldung erhält der Gründer von seinem zuständigen Finanzamt den ca. 4-seitigen steuerlichen Erfassungsbogen. Der Fragebogen muss ausgefüllt an das Finanzamt zurückgesendet werden.
3. Berufsgenossenschaft
Der Unternehmer muss sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden gem. § 192 SGB VII. Ob der Unternehmer selbst der Pflichtversicherung in der BG unterliegt, hängt von der zuständigen BG ab.
4. Statistisches Landesamt
Auch Gründer haben dem Statistische Landesamt gegenüber Berichtspflichten. Auf Antrag können sich jedoch Existenzgründer für drei Jahre davon befreien lassen.
[Antragsformular Befreiung statistisches Landesamt, PDF 34 kb]
5. Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)
Die IHK bzw. HWK wird ebenfalls vom Gewerbeamt über die Neugründung informiert. Die Mitgliedschaft in der IHK oder HWK ist Pflicht. Existenzgründer, die nicht im Handelsregister (HR) eingetragen sind und deren Gewerbeertrag 25.000,- EUR nicht übersteigt, müssen in den ersten zwei Jahren keinen IHK Beitrag zahlen.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gruenderlexikon.de. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
Bereits geschriebene Artikel: 135Weitere Artikel des Autors Evelyn Brandies
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
Berufsgenossenschaft Finanzamt Gewerbeanmeldung Handwerkskammer HWK IHKBewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- Gewerbeanmeldung FAQ 14
- Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
- Amtswege und Behördengänge auch für Onlinehändler
- E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Kann ich mit Schulden ein Gewerbe eröffnen?
Folgende Begriffe im Forum
Berufsgenossenschaft
Selbstständig im Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit möglich?
Hauptberuf,Nebentätigkeit und Nebengewerbe
Finanzamt
Freischaffender Künstler?
Einkommensteuerberechnung bei Kleinunternehmer + Nebenjob
Gewerbeanmeldung
Eventagentur - wie? was? wo?
Selbstständiger Fotodesigner als dt. Staatsbürger in Österreich möglich?
Handwerkskammer
4 Jahre in leitender Tätigkeit...und wenns das nicht gibt ?
Nebengewerbe anmelden mit einem Freund ??
HWK
4 Jahre in leitender Tätigkeit...und wenns das nicht gibt ?
Gründungszuschuss erst nach fachkundiger Stellungnahme???
IHK
Eventagentur - wie? was? wo?
Kein Einfuhrzoll als Kleinunternehmen
Statistisches Landesamt
Gewerbe EDV-Dienstleitung & Computerbau und Onlineshop
-
ich bin seit 8 moen sie nate arbeitslos.nie mals job gefunden.ich habe viele bekante.mit ein pkw eier kaufen-verkaufen.nur im kunde liefern wollte.ich will legal eier verkaufen.was soll ich machen.bitte helfen sie.danke.cansimsek


(5 Stimme(n), Durchschnitt: 4.40 von 5)
2 comments
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2008/12/19/ich-will-mich-selbstaendig-machen-wo-muss-ich-mich-ueberall-anmelden-faq-11/trackback/