Ich will mich selbständig machen, wo muss ich mich überall anmelden? FAQ 11

Vor der Anmeldung müssen Existenzgünder herausfinden, ob sie Gewerbetreibende oder Freiberufler sind. Im Zweifel kann der Gründer beim Finanzamt nachfragen ob seine Tätigkeit zu den freiberuflichen zählt.

Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an, für sie entfällt Pkt. 1 Gewerbeanmeldung.

1.    Gewerbeanmeldung

Als erstes geht der Gründer zum Gewerbeamt und meldet sein Gewerbe an. Dabei ist es völlig unerheblich, ob eine neben- oder hauptberufliche Selbständigkeit angestrebt wird. Durch die Gewerbeanmeldung werden das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das statistische Landesamt und die IHK bzw. die Handwerkskammer von der Ausübung des Gewerbes informiert.

2.    Finanzamt

Kurz nach der Gewerbeanmeldung erhält der Gründer von seinem zuständigen Finanzamt den ca. 4-seitigen steuerlichen Erfassungsbogen. Der Fragebogen muss ausgefüllt an das Finanzamt zurückgesendet werden.

3.    Berufsgenossenschaft

Der Unternehmer muss sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden gem. § 192 SGB VII. Ob der Unternehmer selbst der Pflichtversicherung in der BG unterliegt, hängt von der zuständigen BG ab.

4.    Statistisches Landesamt

Auch Gründer haben dem Statistische Landesamt gegenüber Berichtspflichten. Auf Antrag können sich jedoch Existenzgründer für drei Jahre davon befreien lassen.

[Antragsformular Befreiung statistisches Landesamt, PDF 34 kb]

5.    Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)

Die IHK bzw. HWK wird ebenfalls vom Gewerbeamt über die Neugründung informiert. Die Mitgliedschaft in der IHK oder HWK ist Pflicht. Existenzgründer, die nicht im Handelsregister (HR) eingetragen sind und deren Gewerbeertrag 25.000,- EUR nicht übersteigt, müssen in den ersten zwei Jahren keinen IHK Beitrag zahlen.

Über den Autor

Evelyn BrandiesAnonymous’s avatar

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gruenderlexikon.de. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.

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    ich bin seit 8 moen sie nate arbeitslos.nie mals job gefunden.ich habe viele bekante.mit ein pkw eier kaufen-verkaufen.nur im kunde liefern wollte.ich will legal eier verkaufen.was soll ich machen.bitte helfen sie.danke.cansimsek

  2. Pawlik’s avatar

    Vielen Dank für diese sehr nützlichen Informationen! Ich war ja fast schon verwundert, als ich nach der google-suche direkt auf diese Seite gestoßen bin. Normalerweise kommen immer irgendwelche unseriösen Suchergebnisse heraus, die überhaupt nicht zutreffend sind! Aber dieses mal war es eine sofortige Punktlandung:-) Sie haben alles wichtige für eine Existenzgründung wunderbar kompakt erklärt!!! Vielen Dank
    Beste Grüße
    Pawlik

  3. Torsten Montag’s avatar

    Danke, das hört/liest man gerne.