Ob man sich privat oder gesetzlich versichern muss bzw. kann, hängt nicht zuletzt von der Höhe der Einkünfte und der Art der Beschäftigung ab. Wir haben in unten stehender Tabelle die Leistungen, die Risiken und die Chancen der für Existenzgründer möglichen Krankenversicherungsarten verglichen.
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Private Krankenversicherung (PKV) |
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) |
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| Wer kann sich wo versichern lassen? | ||
| für Selbständige, Freiberufler, Beamte und besser verdienende Arbeitnehmer | Pflicht für Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Bruttojahreseinkommen (z.B.: 2008 in Höhe von 43.200,- EUR) Freiwillig können Selbständige, Freiberufler, Beamte und besser verdienende Arbeitnehmer in der GKV bleiben. | |
| Kosten der Krankenversicherung | ||
| Einkommensunabhängige Versicherungsprämie Anfangsprämie richtet sich u. a. nach dem Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen, der gewünschten Behandlung (Chefarzt) | Die einkommensabhängige Versicherungsprämie, welche regelmäßig neu nachgewiesen werden müssen. | |
| Aufnahmekriterien der Krankenkassen | ||
| Die Aufnahme in die PKV kann verweigert werden. Zumindest ist eine Gesundheitsprüfung die regelmäßige Praxis. | Die GKV muss in der Regel jeden Versicherungsberechtigten aufnehmen. | |
| Leistungen der Krankenversicherungen | ||
| Die Leistungen der PKV sind abhängig vom gewählten Tarif, reichen aber im Allgemeinen weiter, als die Leistungen der GKV. | Die Leistungen der einzelnen GKVs sind überwiegend vergleichbar. Einzelne Kassen bieten auch alternative Behandlungen wie z.B.: Homöopathie an. | |
| Familienversicherung | ||
| Für Kinder und Ehepartner ohne Einkommen muss ein eigener Beitrag gezahlt werden, sie sind nicht kostenlos familienversichert. | Kinder und Ehepartner ohne Einkommen sind in der GKV kostenlos mitversichert. | |
| Rentenalter erreicht, was nun? | ||
| Mit Erreichen des Rentenalters steigen die Beiträge weiter an. | Durch das in der Regel niedrigere Renteneinkommen sinken die Beiträge oder bleiben mindestens gleich. | |
| Zuzahlungen | ||
| Keine Praxisgebühr In der Regel keine Zuzahlungen | Praxisgebühr von 10,- EUR pro Quartal Zuzahlungen sind im Allgemeinen obligatorisch mit Ausnahme von out idem Produkten. | |
| Wechsel der Krankenkasse | ||
| Wechsel in eine andere PKV nicht ohne Verluste möglich. Wechsel in die GKV nur unter ganz engen Bestimmungen, so z.B. bei Statuswechsel des Versicherten möglich. | Wechsel in eine andere GKV ohne weiters unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich. | |
| Krankengeld, Krankenhaustagegeld | ||
| Die Zahlung von Krankengeld, Krankenhaustagegeld und Kinderkrankengeld muss zusätzlich abgesichert werden, ist aber dann im monatlichen Krankenversicherungsbeitrag enthalten und wird als eine Summe vom Konto abgebucht. | Die Zahlung von Krankengeld und Kinderkrankengeld muss zusätzlich abgesichert werden. Meist geschieht das über private Krankenzusatzversicherungen. | |
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Über den Autor
Torsten MontagMein Name ist Torsten, ich bin Chefredakteur auf Gruenderlexikon.de. Als Dipl. Betriebswirt (FH) berate ich bereits seit April 2005 Existenzgründer. Darüber hinaus bin ich zugelassener KfW-Gründungsberater im Schwerpunkt Onlinemarketing.
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