Aus der Sicht als Existenzgründerberater bietet sich der Aufbau einer Selbständigkeit, aus einem Nebenjob heraus, geradezu an. Der Gründer kann durch die finanzielle Absicherung in seinem Hauptjob die nebenberufliche Existenz in aller Ruhe aufbauen. Eine weitere große Gruppe mit Interesse an einem Zweitjob sind Schüler und Studenten sowie Geringverdiener im Hauptjob. Verschiedene Nebenjobs bieten sich für eine Selbständigkeit besonders an, bspw. die Sekretärin, die für die Ärzte im Umkreis die medizinischen Berichte schreibt. Der Zählerableser, der für die Energieunternehmen die Jahresablesungen vornimmt ist als Selbständiger ebenso gefragt, wie ein Barkeeper, der für Events und Messen gebucht wird. Hier bekommen Sie Anregungen zu mehr als 30 verschiedenen Nebenjobs.
Keine Krankenversicherung im Nebenjob
Ein weiterer entscheidender Faktor bei der Existenzgründung ist die Frage nach der Krankenversicherung. Macht sich ein Arbeitsloser oder Arbeitnehmer hauptberuflich selbständig, so muss die Krankenversicherung zunächst, wenn auch mit dem Zuschuss der Arbeitsagentur, selbst getragen werden. Wird die Tätigkeit oder das Gewerbe jedoch aus einer nebenberuflichen, also nicht hauptberuflichen Situation heraus gegründet, bleibt der Gründer weiterhin arbeitslos oder bei seinem Arbeitgeber angestellt. Somit ist eine Krankenversicherungslicht nicht notwendig, da diese ja bereits entweder über die Arbeitsagentur oder den Arbeitgeber besteht. Das spart monatlich sehr viel Geld und der Unternehmer kann zunächst die Tätigkeit ausprobieren. Stellt er nach einiger Zeit fest, dass der Verdienst aus dem Nebenjob hoch genug ist, um davon selbst leben zu können, kann eine Existenzgründung im hauptberuflichen Sinne nachgezogen werden.
Nebengewerbe, Arbeitsagentur und Arbeitslosengeld I
An dieser Stelle sei daraufhingewiesen, das der Arbeitslosengeld I - Empfänger nur 165 € zu seinem Arbeitslosengeld hinzuverdienen darf. Der Hinzuverdienst ist bei der Arbeitsagentur anzugeben. Verdient der Arbeitslose mit seinem Nebengewerbe mehr als den besagten Betrag, wird entsprechend das Arbeitslosengeld monatlich gekürzt.
Nebengewerbe, Arbeitsagentur oder ARGE und Arbeitslosengeld II
Bei Arbeitslosengeld II Beziehern ist diese Grenze ähnlich, allerdings etwas geringer angesetzt und von der Höhe des Arbeitslosengeldes abhängig. Diesbezüglich wurde bereits im Forum eine Frage beantwortet, aus welcher die genaue Berechnungsmethode erkenntlich ist: http://www.gruenderlexikon.de/forum/topic-179.html
Außerdem haben wir einen Onlinerrechner programmiert, welcher nach Eingabe des Gewinns und anderer Parameter die entsprechende Hinzuverdienstgrenze ermittelt. Dieser Onlinerrechner ist unter http://www.gruenderlexikon.de/onlinerechner-hinzuverdienst-alg2.php erreichbar.
Über den Autor
Torsten MontagMein Name ist Torsten, ich bin Chefredakteur auf Gruenderlexikon.de. Als Dipl. Betriebswirt (FH) berate ich bereits seit April 2005 Existenzgründer. Darüber hinaus bin ich zugelassener KfW-Gründungsberater im Schwerpunkt Onlinemarketing.
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