Liebhaberei erst nach fünf Jahren

Ein Unternehmer hat zu Beginn seines Unternehmens ein aussagekräftiges, in sich schlüssiges betriebswirtschaftliches Konzept erarbeitet. Trotz einer eindeutigen Gewinnerzielungsabsicht erwirtschaftet der Unternehmer in den ersten fünf Jahren einen Verlust. Nach einem BFH Urteil ist eine Geschäftsanlaufphase von fünf Jahren unschädlich. Selbst diese Spanne von 5 Jahren kann überschritten werden, wenn der prognostizierte Totalgewinn des Betriebes positiv ausfällt. Das Unternehmen wird nicht als Liebhaberei eingestuft.

Die Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Über den Autor

Torsten MontagAnonymous’s avatar

Mein Name ist Torsten, ich bin Chefredakteur auf Gruenderlexikon.de. Als Dipl. Betriebswirt (FH) berate ich bereits seit April 2005 Existenzgründer. Darüber hinaus bin ich zugelassener KfW-Gründungsberater im Schwerpunkt Onlinemarketing.

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  1. Valerie’s avatar

    Hallo,
    wir betreiben einen Onlineshop. Unser Finanzamt möchte uns bereits nach zweieinhalb Jahren Liebhaberei unterstellen. Oktober 2005 Gewerbegründung, Juni 2006 Eröffnung – Anlaufphase noch nicht abgeschlossen, aber die Werbung machts und geht es stetig besser.
    Nun haben wir keine Gewinn und Verlustrechnung zu Beginn erstellt. Kann man uns deswegen nun dennoch an den Kragen? Gelten nicht immer die 5 Jahre Anlaufphase?
    Viele Grüße, Valerie

  2. Valerie’s avatar

    Achso… zur Erklärung, warum ich auf “zweieinhalb Jahre” komme: Grundlage für das Finanzamt ist die Steuererklärung 2007. 2008 liegt dort noch nicht vor.

    Viele Grüße, Valerie

  3. Torsten’s avatar

    bitte posten sie ihre fragen in unserem forum unter www.gruenderlexikon.de/forum/