Bilanzmodernisierungsgesetz

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Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde am 26. 03. 2009 vom Bundestag verabschiedet und soll vor allem der Entlastung von mittelständischen Unternehmen von Bilanzierungsaufwand dienen. Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz werden Firmen, die einen Jahresumsatz unter 500.000 Euro bzw. einen Gewinn unter 50.000 Euro haben, von der Bilanzierungspflicht befreit. Diese Unternehmen können die einfache Aufzeichnungspflicht durch die Einnahmen-/Überschussrechnung nutzen.

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