BGB Gesellschaft

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Die BGB Gesellschaft (auch als GbR bekannt) gehört zu den Personengesellschaften und stellt einen Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen dar, der auf die Förderung eines gemeinsamen Zwecks gerichtet ist. Rechtsgrundlage für die BGB-Gesellschaft sind die §§ 705 ff. BGB.

Die GbR besitzt keine eigene Rechtsfähigkeit und ist auch nicht selbstständig einkommensteuerpflichtig. Beispiele für BGB-Gesellschaften sind z. B. Gemeinschaftspraxen von Ärzten oder auch Sozietäten von Steuerberatern oder Rechtsanwälten. Als Gelegenheitsgesellschaft wird die GbR dann bezeichnet, wenn sie nur auf kurze Dauer angelegt ist.

Die Gesellschafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen sowie als Gesamtschuldner mit ihrem Privatvermögen. Die Leitung der GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.

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