Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

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Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der vom Gesetzgeber festgelegte Zeitraum in dem ein Wirtschaftsgut in einem Unternehmen genutzt wird. Dieser theoretische Zeitraum sollte der Praxis so nah als möglich kommen, was jedoch bei einigen Wirtschaftsgütern wie Computern mit drei Jahren unrealistisch ist. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird in so genannten Afa – Tabellen von der Finanzverwaltung festgehalten und bestimmt somit die Höhe der gewinnmindernden Abschreibungsbeträge. Vgl. Abschreibung.

Beispielaufgabe:

Eine betriebswirtschaftliche Aufgabe zur optimalen Nutzungsdauer.

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