Betriebsausgabe

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Betriebsausgaben werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, oder der Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, erfasst. Es handelt sich dabei um Aufwendungen oder Ausgaben, welche durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben mindern den Gewinn des Unternehmens und führen daher zu einer geringeren einkommensteuerlichen Belastung. Betriebsausgaben müssen sachlich mit dem Betrieb bzw. dem Unternehmen zusammenhängen. Somit sind die Kosten der privaten Lebensführung keine Betriebsausgaben und mindern auch den Unternehmensgewinn nicht. Von den Betriebsausgaben sind die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben und die vorweggenommenen Betriebsausgaben zu unterscheiden. Betriebsausgaben können entweder durch Belege, Rechnungen und Quittungen nachweisbar abzugsfähig sein oder, wie in einigen Fällen des deutschen Steuerrechts per Betriebsausgabenpauschale den Gewinn mindern.

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