Betrieblicher Pkw

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Von einem betrieblichen Pkw kann ausgegangen werden, wenn der Pkw zum Betriebsvermögen des Unternehmens zählt. Die Kosten und Aufwendungen für den betrieblichen Pkw können als Betriebsausgaben angesetzt werden. Die private Nutzung des betrieblichen Pkws muss in der Regel gewinnerhöhend korrigiert werden, welche unter Umständen auch Umsatzsteuerpflichtig wird.

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