Besitzwechsel

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Der sogenannte Besitzwechsel ist ein gezogener Wechsel, bei dem der Besitzer der Gläubiger der Forderung ist. Erhält z. B. der Verkäufer vom Käufer zur Begleichung von Verbindlichkeiten einen akzeptierten Wechsel, so hat er gegenüber diesem Kunden eine Wechselforderung, die auch als Besitzwechsel bezeichnet wird.
Als Synonym für Besitzwechsel wird häufig auch die Bezeichnung Rimesse verwendet.

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