Beschränkte Haftung
(1 Bewertungen)Der Begriff der beschränkten Haftung taucht im Wesentlichen im Gesellschaftsrecht, so bei der GmbH, der KG oder der AG auf. Die Beschränkung der Haftung eines Gesellschafters ist auf die Haftung des Gesellschafters für Schulden der Gesellschaft bezogen. Ein Gesellschafter mit beschränkter Haftung haftet somit für die Schulden der Gesellschaft nicht vollständig, sondern nur bis zur Höhe seiner Stammeinlage oder Einlage. Insbesondere die Kapitalgesellschaften bedienen sich dieser Regelung. Die Haftungsbeschränkung kann aber auch im zivilvertraglichen Sinne verwendet werden und so zum Beispiel im Kaufvertrag oder in AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) verwendet werden.
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