Beschränkte Haftung

(1 Bewertungen) +1 | -0

Der Begriff der beschränkten Haftung taucht im Wesentlichen im Gesellschaftsrecht, so bei der GmbH, der KG oder der AG auf. Die Beschränkung der Haftung eines Gesellschafters ist auf die Haftung des Gesellschafters für Schulden der Gesellschaft bezogen. Ein Gesellschafter mit beschränkter Haftung haftet somit für die Schulden der Gesellschaft nicht vollständig, sondern nur bis zur Höhe seiner Stammeinlage oder Einlage. Insbesondere die Kapitalgesellschaften bedienen sich dieser Regelung. Die Haftungsbeschränkung kann aber auch im zivilvertraglichen Sinne verwendet werden und so zum Beispiel im Kaufvertrag oder in AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) verwendet werden.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Lexikon Begriffauswahl

Aus dem Magazin

Diese Haftungsproblematiken bei der Unternehmensnachfolge sollten Sie kennen

Bei Unternehmensnachfolgen stellt sich auch immer die Frage, wer für welche Schulden haften muss. Des...

Wann lohnt sich die Unternehmergesellschaft?

Als Alternative zur bisherigen ...

Checkliste zur Mini GmbH

Wann lohnt es sich eigentlich, die Mini GmbH zu gründen und wann ist eine normale GmbH besser geei...

Aus dem Ratgeber

Gründung einer BGB-Gesellschaft aus bestehenden gewerblichen Tätigkeiten

Hallo, ich möchte gerne mit meinem Partner eine BGB-Gesellschaft gründen. Nun haben wir je schon ...

Haftung für Kleinunternehmer - Modellbaubereich

Hallo zusammen, evtl. ist mein Anliegen etwas zu spezifisch, aber ich will es doch mal versuchen: Du...

Unternehmesform

Sehr geehrte Community und Gruenderlexikon.de Team, Mein Partner und ich bieten Freiberuflich seit ei...