Bemessungszeitraum

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Der Zeitraum, in welchem eine Berechnung durchgeführt oder gültig ist, wird als Bemessungszeitraum bezeichnet. Insbesondere im Steuerrecht werden Bemessungszeiträume angegeben. Der Bemessungszeitraum wird auch als Erhebungszeitraum bezeichnet. Er umfasst bspw. bei der Einkommensteuer ein Kalenderjahr. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung kann der Bemessungszeitraum je nach gezahlter Umsatzsteuer des Vorjahres zwischen dem Kalendermonat und dem Kalendervierteljahr bzw. Quartal schwanken.

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