Belegaufbewahrungsfristen

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Aus steuerlichen Gesichtspunkten muss der Existenzgründer und Unternehmer einige seiner Unterlagen und Aufzeichnungen eine bestimmte Zeit aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise das Inventar, der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Eröffnungsbilanz sowie die dazugehörigen Arbeitsanweisungen bei bilanzierenden Unternehmen. Darüber hinaus müssen ebenso 10 Jahre Buchungsbelege und Dokumente aus Zollerklärungen aufbewahrt werden. Empfangene Handelsbriefe und Geschäftsbriefe sowie Kopien erhaltener Briefe müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfristen stellen Steuerprüfung durch das Finanzamt sicher. Außerdem kann der Unternehmer so auch nach Jahren eventuelle Garantieansprüche, Regressforderungen oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

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