Beitragsnachzahlung

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Als Beitragsnachzahlungen werden fehlende aber fällige Sozialversicherungsbeiträge bezeichnet, die z. B. aufgrund falscher Statuseinordung eines Arbeitnehmers als Selbständiger entstanden sind. Ein unklarer sozialversicherungsrechtlicher Status kann demnach zu erheblichen Beitragsnachzahlungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber führen. Um eventuell drohenden Beitragsnachzahlungen vorzubeugen, kann man sich in problematischen Fällen an die Deutsche Rentenversicherung wenden und in einem sogenannten Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen, unter welchen Status die Beschäftigung fällt.

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