Beitragsnachweis

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Der Beitragsnachweis ist eine vom Arbeitgeber abzugebende Mitteilung an die Krankenkassen über die Höhe und Aufteilung der überwiesenen Sozialversicherungsbeiträge. Der Beitragsnachweis muss für jeden Lohnabrechnungszeitraum eingereicht werden. Auch in solchen Monaten, in denen keine Beiträge anfallen, muss ein Beitragsnachweis mit einem Nullbetrag erstellt werden. Wird der Beitragsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig durch den Arbeitgeber eingereicht, nimmt die Einzugsstelle Schätzungen vor. Bei monatlich gleich hohen Beiträgen gibt es auch die Möglichkeit, einen Dauerbeitragsnachweis einzureichen. Dieser muss jedoch als solcher gekennzeichnet sein und hat den Vorteil, nicht monatlich wiederholt werden zu müssen. Er gilt bis zur nächsten Beitragsänderung.

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