Beitragsbemessungsgrenze

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Die Beitragsbemessungsgrenze gibt das Maximum der Berechnungsgrundlage eines Beitrags an. Die Beitragsbemessungsgrenze findet vorwiegend bei Versicherungen insbesondere bei der Krankenversicherung Anwendung. Die Bemessungsgrenze verhindert so das weitere Ansteigen des Beitrags des Versicherten ab einem bestimmten Einkommen.

Beispiel:
Die Beitragsbemessungsgrenze einer Versicherung liegt bei 4.000,- EUR und der Beitragssatz wird durch die Versicherung mit 14% veranschlagt. Wenn der Versicherungsnehmer bspw. 2.500,- EUR Einkommen nachweist, so muss er 14% auf seine 2.500,- EUR, also 350,- EUR zahlen. Hat der Versicherte ein Einkommen von 5.000,- EUR, so wird sein Beitrag auf 4.000,- mit 560,- EUR festgesetzt. Das übersteigende Einkommen von 1.000,- EUR wird nicht mehr dem Beitrag unterworfen und beitragsfrei behandelt.

Die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen sind unter Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt.

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