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Die Zahlung oder Leistung von finanziellen oder materiellen Gütern zu einem privaten oder öffentlichen Vermögen zur gemeinsamen Erreichung ein Ziels wird als Beitrag bezeichnet. Dabei kann der Beitrag freiwillig geleistet oder aufgrund vertraglicher, gesetzlicher oder satzungsmäßiger Vorschriften erhoben werden.

Beispiele zu Beiträgen:
Mitgliedsbeiträge zu Kammern und Verbänden
Beiträge zur Krankenversicherung oder anderen Versicherungen
Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen

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