Befähigungsnachweis

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Der Befähigungsnachweis wird von Existenzgründern aus Deutschland, die in Österreich eine Firma gründen wollen, zwingend benötigt. Mit dem Befähigungsnachweis stellt der Gründer dar, dass er über alle rechtlichen, kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse verfügt, die für das geplante Unternehmen erforderlich sind. Bei Einzelunternehmen obliegt es dem Inhaber, den Befähigungsnachweis zu erbringen. Hierbei kann er sich auch eines bestellten Geschäftsführers bedienen. In Kapitalgesellschaften muss der Geschäftsführer die Befähigung nachweisen.  

Der Nachweis lässt sich auf unterschiedliche Weise, die auch von der Art des Unternehmens abhängt, führen. Hierzu zählt etwa eine Meisterprüfung oder der anerkannte Abschluss an einer Hochschule oder Fachhochschule. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, die Befähigung für das geplante Geschäft auf Grundlage der vorhandenen beruflichen Erfahrungen, etwa als Angestellter in leitender Position, zu erbringen.   


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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.

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