Bareinkaufspreis

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Der Bareinkaufspreis ist Teil der Handelskalkulation, die den Verkaufspreis einer Ware bestimmt. Dieser entsteht durch die Summierung der Selbstkostenkalkulation und der Verkaufskalkulation. Der Bareinkaufspreis ist Teil der Selbstkostenkalkulation und gibt den Geldwert an, mittels dessen eine Ware verfügbar gemacht werden kann. Je nach dem, in welchem Umfang und wie lange man von einem Hersteller Waren bezieht, gibt dieser auf den Listenpreis seiner Ware Rabatt. Damit honoriert der Hersteller die z.T. langjährige Geschäftsbeziehung, innerhalb derer er größere Umsatzvolumen erzielt hat. Für die schneller Begleichung der Rechnung kann man auch noch mit einem Skonto rechnen, der in der Regel 2 % bis 3 % beträgt. Nach Abzug dieser Summen vom Listenpreis erhält man den Bareinkaufspreis.

Der Bareinkaufspreis ist noch nicht der Bezugspreis. Denn Handelsbestellungen sind nicht mit einer Lieferpflicht versehen. Der Bareinkaufspreis bedeutet lediglich, dass die Ware innerhalb einer bestimmten Zeit in einer bestimmten Menge für den definierten Geldwert angeboten wird. 


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