Bankgeheimnis

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Kreditinstitute und Banken haben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Verpflichtung, Daten ihrer Kunden geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. So ist das Bankgeheimnis ein Teil des Datenschutzes und dessen Bestimmungen. Trotz dessen existieren eine Reihe von Ausnahmen vom Bankgeheimnis, so z.B. in Erbschaftsfragen, Insolvenzfragen oder bei Verdacht auf Steuerhinterziehung. Eine erhebliche Verletzung des Bankgeheimnisses stellt der seit 01.04.2005 mögliche Kontenabruf des Finanzministeriums bei Steuerpflichtigen dar.

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