Bankbürgschaft

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Die bei der Aufnahme eines Darlehens dienende Sicherheit in Form der Übernahme der Zahlungsverpflichtung durch eine dritte Person. Der Bürge schuldet der Bank nie mehr als der Hauptschuldner seinem Kapitalgeber schulden würde. Der Bürge kann den geleisteten Betrag aufgrund der Bankbürgschaft vom Hauptschuldner zurückfordern.

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