Außenverhältnis

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Das Außenverhältnis ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht und beschreibt die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft bzw. der einzelnen Gesellschafter zu außenstehenden Dritten, welche nicht Teil der Gesellschaft sind. Abzugrenzen ist das Außenverhältnis vom Innenverhältnis.

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Über den Autor

  • Foto von Torsten Montag
  • Torsten Montag
  • Ich habe mich als Dipl. Betriebswirt im Bereich eCommerce spezialisiert. Aufgrund jahrelanger Erfahrungen mit eigenen Webseiten in Sachen Suchmaschinenoptimierung, Vermarktung und selbstverständlich dem Geld verdienen im Internet, nehme ich mir das Recht heraus, mich in diesen Angelegenheiten als Experte zubezeichnen.
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