Außenprüfung

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Eine Außenprüfung kann bspw. vom Finanzamt durchgeführt werden. Geprüft werden dabei Steuerpflichtige, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten, freiberuflich tätig sind bzw. einen Land- oder Forstbetrieb führen. Bei einer Außenprüfung werden die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen ermittelt. Dabei können sowohl einzelne Sachverhalte geprüft werden wie auch mehrere Steuerarten. Eine Außenprüfung kann sich auf einen Zeitraum beziehen oder auch mehrere Zeiträume umfassen. Die Finanzbehörde kündigt eine Außenprüfung schriftlich mit einer Prüfungsanordnung an. Diese Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt und muss daher auch eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten. Der Beginn der Außenprüfung kann durch den Steuerpflichtigen nur auf Antrag und unter Angabe von wichtigen Gründen verschoben werden, die er der Finanzbehörde nachweisen muss.

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  • Torsten Montag
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