Ausbilder-Eignungsverordnung

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Diese Verordnung soll dem Ausbilder eine persönliche, fachliche, berufs- aber auch arbeitspädagogische Richtlinie sein. Sie wurde und wird von den zuständigen Kammern (IHK, HWK) kontrolliert und umgesetzt. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wurde jedoch mit der neuen Fassung im Februar 1999 wesentlich flexibler gestaltet und letztlich im Mai 2003 für 5 Jahre vollständig ausgesetzt. So soll der Schaffung neuer Ausbildungsplätze nichts mehr im Wege stehen.

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