Aufmerksamkeiten

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Aufmerksamkeiten sind Leistungen des Arbeitgebers, die keine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung sind. Sie werden vom Arbeitgeber zu einem besonderen Anlass (bspw. Geburtstag, Jubiläum oder eine bestandene Prüfung) gewährt. Aufmerksamkeiten sind immer Sachleistungen und dürfen eine Freigrenze von 40 € nicht überschreiten. Geldzuwendungen gelten nicht als Aufmerksamkeiten. Sie stellen immer Arbeitslohn dar.

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