Aufbewahrungspflichten

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Unternehmer haben häufig die Verpflichtung, bestimmte für die Besteuerung relevante Unterlagen aufzubewahren. Sinn und Zweck dieser Pflicht ist eine etwaige spätere Prüfung durch Ämter, wie zum Beispiel dem Finanzamt.

Beispiel:
Zu den Aufbewahrungspflichten nach § 147 Abs. 3 AO zählt die Pflicht Quittungen, Rechnungen und Belege mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

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