Arbeitsvertrag

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Folgende Angaben sind für einen Arbeitsvertrag zwingend: Die Namen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers einschließlich deren Anschriften, der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, die Bezeichnung der Arbeitstätigkeit, der Arbeitsort, die Entgelthöhe und -regelung, Angaben zur regelmäßigen Arbeitszeit, zum Urlaubsanspruch, zu Kündigungsfristen sowie Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, sofern diese für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Darüber hinaus können im Arbeitsvertrag natürlich weitere Aspekte behandelt werden. Die oben aufgeführten Angaben gelten als Minimum.

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