Arbeitslosengeld

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Als Arbeitslosengeld wird die Lohnersatzzahlung an von Arbeitslosigkeit betroffene Arbeitnehmer bezeichnet. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung der Sozialversicherung und wird auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet. Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist dementsprechend das Vorliegen eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Der Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld besteht dann, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller ist arbeitslos.
  • Die Anwartschaftszeit wurde erfüllt.
  • Der Antragsteller hat sich persönlich arbeitslos gemeldet.
  • Der Antrag auf Zahlung von Arbeitslosengeld wird bei der Agentur für Arbeit gestellt.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit auch die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Die Überweisung erfolgt monatlich.

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