Arbeitslosengeld
(2 Bewertungen)Als Arbeitslosengeld wird die Lohnersatzzahlung an von Arbeitslosigkeit betroffene Arbeitnehmer bezeichnet. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung der Sozialversicherung und wird auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet. Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist dementsprechend das Vorliegen eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Der Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld besteht dann, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:
- Der Antragsteller ist arbeitslos.
- Die Anwartschaftszeit wurde erfüllt.
- Der Antragsteller hat sich persönlich arbeitslos gemeldet.
- Der Antrag auf Zahlung von Arbeitslosengeld wird bei der Agentur für Arbeit gestellt.
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