Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

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Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist eine Abgabe, den der Unternehmer für seine Angestellten an die Krankenkasse des Angestellten überweist. Die Höhe entspricht dem Betrag, den der Arbeitnehmer selbst tragen muss. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beinhaltete je 50% der Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Die anderen 50% des Beitrags werden dem Arbeitnehmer vom Lohn oder Gehalt abgezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung überwiesen.

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