Ansparabschreibung
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Unternehmer können für künftige Anschaffungen von neuen und beweglichen Wirtschaftsgütern vor deren Anschaffung, eine gewinnmindernde Rücklage in Höhe von maximal 40% der Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter bilden. Daraus ergeben sich in dem Jahr der Herstellung oder Anschaffung und den folgenden 4 Jahren zu der Normalabschreibung des Wirtschaftsgutes zusätzliche Sonderabschreibungen. Die Ansparabschreibung ist zur wirtschaftlichen Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen gedacht, insbesondere der Existenzgründer.
Beispiel:
Ein berechtigter Unternehmer möchte im nächsten Jahr eine Maschine für ca. 100.000 EUR erwerben, wofür er bereits einen Kostenvoranschlag besitzt. Für diese Anschaffung darf er im Jahr vor der Anschaffung eine Rücklage (Ansparabschreibung) in Höhe von 40% also 40.000 EUR bilden, welche bereits vor der Investition seinen Gewinn mindert. Die Rücklage ist nicht zu verwechseln mit einer Rückstellung.
Beispiel:
Ein berechtigter Unternehmer möchte im nächsten Jahr eine Maschine für ca. 100.000 EUR erwerben, wofür er bereits einen Kostenvoranschlag besitzt. Für diese Anschaffung darf er im Jahr vor der Anschaffung eine Rücklage (Ansparabschreibung) in Höhe von 40% also 40.000 EUR bilden, welche bereits vor der Investition seinen Gewinn mindert. Die Rücklage ist nicht zu verwechseln mit einer Rückstellung.
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- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
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