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Gewerbeversicherung

Die Gewerbeversicherung ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von Versicherungen, welche von Unternehmern und gerade Existenzgründern abgeschlossen werden. Dabei gibt es sehr sinnvolle Gewerbeversicherungen wie beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge in Form der Rürup Rente. Daneben existieren unter dem Stichwort der Gewerbeversicherung auch Versicherungen wie die Feuerversicherung, die ihr Gewerberechtsschutzversicherung oder die Verdienstausfallversicherung, bei welchen stets zu prüfen ist, inwieweit eine Notwendigkeit im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit besteht. Zu unterscheiden sind bei den Gewerbeversicherungen die existenzabsichernden und die nicht existenzabsichernden Versicherungen.

Pauschale

Aus Einfachheitsgründen werden im Steuerrecht oder auch in der Verwaltung pauschale Sätze zur Berechnung diverser Sachverhalte verwendet. Bei derartigen Pauschalen ist ein Nachweis einzelner Beträge durch Belege nicht mehr erforderlich. Ein Beispiel für eine Pauschale ist der festgelegte Satz pro gefahrenen Kilometer im Rahmen einer Dienstreise.

Ergebnis

Als Ergebnis wird der anhand der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) ermittelte Gewinn oder Verlust eines Unternehmens bezeichnet. Dabei werden alle Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres gegenübergestellt. Sind die Erträge größer als die Aufwendungen, ist das Ergebnis im Sinne der Gewinn-und- Verlust- Rechnung ein Gewinn. Sind die Aufwendungen größer als die Einnahmen, stellt das Ergebnis im Umkehrschluss einen Verlust dar. Das positive Ergebnis bezeichnet man als Jahresüberschuss. Das negative Ergebnis wird Jahresfehlbetrag bezeichnet. Bei Aktiengesellschaften ( AG) ist das Ergebnis die Grundlage für die Ausschüttungen an die Aktionäre.

Selbstfinanzierung

Unter der Selbstfinanzierung ist die Möglichkeit eines Unternehmens zu verstehen, ohne Fremdkapital mit ausschließlich eigenen Mittel ein Projekt oder eine Investition zu finanzieren. Es wird im Falle der Selbstfinanzierung keine Fremdfinanzierung oder Außenfinanzierung benötigt, daher auch keine Abhängigkeit von fremden Kapitalgebern wie Banken, Mitunternehmern, stillen Beteiligungen usw. Eine Finanzierung über die Abschreibung (Abschreibungsfinanzierung) zählt bspw. zur Selbstfinanzierung.

Hier ein Beispiel zur Selbstfinanzierung einer AG.

Existenzgründung

Wer eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit neu beginnt, übernimmt oder sich daran tätig beteiligt, gründet eine Existenz.