AG

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Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital von mindestens EUR 50.000 von den Aktionären aufgebracht wird. Als Kapitalgesellschaft haftet nur die AG für ihre Verbindlichkeiten. Eine Gründung kann durch eine oder mehrere Personen erfolgen. In einem notariell zu beurkundenen Gesellschaftsvertrag (Satzung) werden z. B. Geschäftszweck, Grundkapital und Geschäftsordnung geregelt. Die Haftung der Aktionäre ist auf den eigenen Anteil am Grundkapital begrenzt. Der vorgeschriebene
Aufsichtsrat wird durch die Aktionäre gewählt. Für die Geschäftsführung der Gesellschaft ist der Vorstand verantwortlich, der wiederum durch den Aufsichtsrat bestellt wird. Im Rahmen der regelmäßig abzuhaltenden Hauptversammlung hat jeder
Aktionär die Möglichkeit, im Rahmen seiner vorhandenen stimmberechtigten Aktien, Einfluß auf die Geschäftspolitik zu nehmen. Dazu gehört u. a. die Beschlußfsung über die Ausgabe neuer Aktien.

Der Vorteil von Aktiengesellschaften liegt in der Möglichkeit, der Beschaffung größerer Kapitalmengen am Kapitalmarkt. Hierzu kann die AG ein Listing an einer Wertpapierbörse anstreben und durch die Ausgabe neuer Aktien ihr Eigenkapital stärken. Eine besondere Form der AG ist die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE). Diese Rechtsform erlaubt es Unternehmen europaweit, grenzüberschreitend tätig zu werden, ohne kostenintensiv und aufwändig Tochtergesellschaften im Ausland gründen zu müssen. Auch Sitzverlegungen sind, über Landesgrenzen hinweg, möglich.

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