Abschreibungssatz
(2 Bewertungen)Der Abschreibungssatz beschreibt eine prozentuale periodische Wertkorrektur von Wirtschaftsgütern. Bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter werden in Unternehmen oft über mehrere Jahre verwendet. Hierbei verlieren sie naturgemäß an Wert. Diese Nutzungsdauer muss betriebswirtschaftlich, das heißt im Rechnungswesen, und steuerlich Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten periodengerecht auf die Nutzungsjahre des Wirtschaftsgutes verteilt. Der Abschreibungssatz ist nun der Wert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geteilt durch die Nutzungsjahre in Prozent.
Dieser Abschreibungssatz wird nun unterschiedlich angewendet. In der Gewinn-und- Verlust- Rechnung führt diesen Abschreibungssatz als Aufwand an. In der Bilanz verringert sich der Wert des Wirtschaftsgutes um diesen Abschreibungsbetrag. Hierdurch wird die zeitlich richtige Darstellung des Betriebsvermögens und Betriebsergebnisses erreicht. Steuerlich hat diese Abschreibung in der Absetzung für Abnutzung ( AfA) Bedeutung.
Kauft ein Unternehmen beispielsweise einen Computer als Büroausstattung für 1.500,-- Euro, so beträgt der Abschreibungssatz 30 Prozent bei Nutzungsdauer von drei Jahren (1.500,-- / 3 Jahre = 500,-- Euro, also 30 Prozent des Anschaffungspreises). Die Nutzungsdauer der Güter kann in den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung abgelesen werden.
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