Abruffrist

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Wer ein Darlehen beantragt hat, muss das bereitgestellte Geld innerhalb einer bestimmten Frist abrufen und verwerten. Wenn dieser Abruf wegen Verzögerungen, bspw. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten, nicht möglich ist, kann ein Antrag auf Verlängerung eingereicht werden. Nach der Abruffrist können Bereitstellungszinsen anfallen.

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