Abnutzbare Wirtschaftsgüter

(1 Bewertungen) +1 | -0

Alle Wirtschaftsgüter, welche buchhalterisch abgeschrieben werden können, werden als abnutzbare Wirtschaftsgüter bezeichnet. Ein abnutzbares Wirtschaftsgut dient dauernd dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens, wobei jedoch diese Dauer begrenzt ist. Die Begrenzung wird in der Regel mit dem Verlust, der Zerstörung, der Überalterung oder dem Verkauf des Wirtschaftsgutes einhergehen. Zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern zählen zum Beispiel bewegliche Wirtschaftsgüter, immaterielle Wirtschaftsgüter (bspw.: Geschäftswerte, Firmenwerte, Lizenzen, Patente) oder Gebäude und Gebäudebestandteile. Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter sind insbesondere Grundstücke.

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Interessantes aus den Onlinerechner

  • Abschreibung linear
  • Teilwertabschreibung
  • Lexikon Begriffauswahl

    Aus dem Magazin

    Investitionsabzug auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter

    Seit dem ...

    Abschreibungen

    Die Abschreibungen oder auch Afa genannt (Absetzung für Abnutzung) dienen in der Buchführung den Wert...

    Einlagen und Entnahmen

    Bei Existenzgründern und Jungunternehmern sind die Mittel zur ...

    Aus dem Ratgeber

    was gehört zu Betriebsausgaben?

    Das Thema wurde viel diskutiert, ich habe konkrete Fragen. 1. Wenn man das Geschäft startet, benötigt...

    Umsatz Autokauf ja oder nein

    Hallo, ich habe ein Kleinunternehmen (Tischlerei). Ich möchte ein neues Auto kaufen, dieses aber in ...

    Übernahme von Privaten Gütern in Unternehmen

    Hallo alle zusammen, ich hab efolgende Frage: Wie kann ich Güter die ich privat gekauft habe, jetzt i...