1 Euro Job

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Langzeitarbeitslose, die das Arbeitslosengeld II erhalten, dürfen zusätzlich dazu Zusatzjobs  - sogenannte „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE)“ – annehmen. Für diese Tätigkeiten, die eine Chance für Langzeitarbeitslose darstellt, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wird kein Lohn oder Gehalt gezahlt, sonder lediglich eine Mehraufwandsentschädigung, die zwischen EUR 1,00 und EUR 2,50 liegt. Dieser Zusatzverdienst wird nicht auf das ALG II oder Harz IV angerechnet und ist steuerfrei.

Das Beschäftigungsverhältnis bei 1-EURO-Jobs ist zeitlich begrenzt, ohne, dass ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitslosen und dem Arbeitgeber geschlossen wird. Die Tätigkeit muss im öffentlichen Interesse liegen und darf keine Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt darstellen. Der ALGII-Empfänger muss das Angebot eines derartigen Bückenjobs durch die Arbeitsagentur annehmen solange dieser Job zumutbar ist, anderenfalls kann ihm das ALG II um bis zu 30 % gekürzt werden. Die Eckpunkte hierzu finden sich im Sozialgesetzbuch II (SGB II).

 In jüngster Zeit sind die 1-EURO-Jobs in Verruf geraten, da sie in der Öffentlichkeit als ausbeutende Billiglohnjobs dargestellt wurden, und kaum ein Langzeitarbeitslose durch die Ausübung dieser Tätigkeiten eine wirkliche Chance auf eine dauerhafte Einstellung vorweisen konnte. Aktuell wird es weniger 1-EURO-Job-Angebote geben, da im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit die Gelder für derartige Maßnahmen drastisch gekürzt wurden.

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